Mitgliederversammlung Q1/2021


14 March 2021

Liebe Mitglieder.

In Anbetracht der öffentlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen in Folge der Corona- Pandemie ist es uns nicht möglich, die ordentliche Mitgliederversammlung nach §9 Abs.1 in Verbindung mit Neuwahlen nach §10 Abs.1 unserer aktuellen Vereinssatzung im ersten Quartal 2021 in Präsenzform durchzuführen. Sobald diese in irgendeiner Weise wieder durchführbar sein sollte, werden wir satzungsgemäß einladen. Nach §7 Abs.1 der Vereinssatzung führt der aktuelle Vorstand die Vereinsgeschäfte bis zur Neuwahl weiter.